SEITE: 705 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Sicher heizen – mit geprüfter Abgasführung nach §19 1. BImSchV

Von Mike Walters am 01.09.2025 11:27 Uhr

Die richtige Ableitung von Abgasen ist gesetzlich vorgeschrieben – und schützt Ihre Gesundheit, Ihre Nachbarn und Ihr Gebäude.

Gemäß §19 der 1. BImSchV müssen Feuerstätten für feste Brennstoffe so betrieben werden, dass rauch- und geruchsbelästigende Abgase sicher über Dach abgeleitet werden – auch bei höheren Nachbargebäuden oder ungünstiger Lage.


Wir prüfen für Sie:

  • Einhaltung der gesetzlichen Ableitbedingungen

  • Höhe und Lage des Schornsteins nach aktueller Rechtslage

  • Ausbreitung von Abgasen im Hinblick auf benachbarte Gebäude

  • Ggf. Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4

  • Dokumentation & Empfehlungen bei Abweichungen


Jetzt prüfen lassen – für einen rechtssicheren und störungsfreien Betrieb Ihrer Feuerstätte!

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!