Sicher heizen – mit geprüfter Abgasführung nach §19 1. BImSchV
Die richtige Ableitung von Abgasen ist gesetzlich vorgeschrieben – und schützt Ihre Gesundheit, Ihre Nachbarn und Ihr Gebäude.
Gemäß §19 der 1. BImSchV müssen Feuerstätten für feste Brennstoffe so betrieben werden, dass rauch- und geruchsbelästigende Abgase sicher über Dach abgeleitet werden – auch bei höheren Nachbargebäuden oder ungünstiger Lage.
Wir prüfen für Sie:
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Einhaltung der gesetzlichen Ableitbedingungen
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Höhe und Lage des Schornsteins nach aktueller Rechtslage
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Ausbreitung von Abgasen im Hinblick auf benachbarte Gebäude
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Ggf. Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4
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Dokumentation & Empfehlungen bei Abweichungen
Jetzt prüfen lassen – für einen rechtssicheren und störungsfreien Betrieb Ihrer Feuerstätte!
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!