SEITE: 705 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 & KfW-Energie-Effizienz-Experte

Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Von Mike Walters am 01.09.2025 11:27 Uhr

Energieausweis WG und NWG – Pflicht und Chance zugleich

Der Energieausweis ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und gibt damit allen Beteiligten – ob Käufer, Mieter oder Eigentümer – einen klaren Überblick über den energetischen Zustand.

Bedarf oder Verbrauch? Ich berate Sie gerne.

Je nach Art und Alter Ihres Gebäudes kommt entweder ein Verbrauchsausweis (basierend auf den tatsächlichen Energieverbräuchen) oder ein Bedarfsausweis (berechnet anhand der baulichen und technischen Merkmale) infrage.

Als geprüfter Gebäudeenergieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk kann ich beide Ausweistypen fachgerecht ausstellen. Viele Gebäudedaten liegen mir bereits durch frühere Überprüfungen und Messungen vor – das spart Zeit und Aufwand.*


Ihre Vorteile bei mir:

  • Gesetzeskonforme Ausstellung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)

  • Persönliche Beratung zu möglichen Einsparpotenzialen

  • Objektive und unabhängige Beurteilung

  • Aussagekräftiges Dokument für Kauf, Miete oder Modernisierungsentscheidungen

  • Erstellung auf Basis bereits vorliegender Gebäudedaten möglich


Energieausweis erstellen lassen?

Ich unterstütze Sie gerne bei der Ausstellung Ihres Energieausweises.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich – für eine schnelle und rechtssichere Lösung.

 


 * Sofern die erforderlichen Daten vollständig vorliegen.